Gesegnet sei er, der kommt im Namen des Herrn! Gesegnet sei das Reich unseres Vaters David, das nun kommt.
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Wiederverheiratete Geschiedene gehören ganz zur Kirche und haben daher das Recht auf seelsorgliche Begleitung.
Sie sind selbstverständlich zu allen Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen eingeladen. Niemand soll sich als von der Kirche getrennt betrachten müssen. Die Kirche hat den Auftrag, im Besonderen für die Wiederverheirateten zu beten und sie zu stärken. Sie sind nicht aus der Gebetsgemeinschaft der Kirche ausgeschlossen.
Wiederverheiratete Geschiedene haben ein Recht auf ein kirchliches Begräbnis